Im arbeitsrechtlichen Prozess hängen die zu erreichenden Ziele vom Sachverhalt ab. Was ist passiert? Was kann noch getan werden? Liegt der Sachverhalt schon fest oder ist er noch zu gestalten? - Der Arbeitgeber sollte keine arbeitsrechtlichen Umstrukturierungsprozesse ohne anwaltliche Hilfe planen und einleiten, ebenso sind die arbeitsvertraglichen Grundlagen und die Vereinbarung mit dem Betriebspartner sorgfältig vor dem Hintergrund vorzubereiten, wie eine auf diese Grundlagen gestützte zukünftige Arbeitgeberentscheidung zur Überzeugung der Arbeitsgerichte begründet werden kann. Das ist allein unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte möglich. Die kennen wir.