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Arbeitsrecht

Betriebsvereinbarungen. Tarifverträge. Arbeitsverträge. Personalplanung. Kündigung. Umstrukturierungen.

Sie haben arbeitsrechtliche Probleme? Wir sondieren die richtigen Fragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Worauf kommt es Ihnen an? Seit über 25 begleiten wir unsere Mandanten beim Finden arbeitsrechtlicher Lösungen – bei der Gründung neuer Gesellschaften als auch nach Erhalt einer Kündigung, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und
Umstrukturierungsprozessen ebenso wie in Trennungsprozessen und Abwicklungsvereinbarungen. Wir vertreten Sie im Arbeitsrecht umfassend – gemeinsam planen und begleiten wir wichtige Entscheidungen im Team mit unseren Fachanwälten im Gesellschafts- und Sozialrecht.
Für Artbeitgeber
Im arbeitsrechtlichen Prozess hängen die zu erreichenden Ziele vom Sachverhalt ab. Was ist passiert? Was kann noch getan werden? Liegt der Sachverhalt schon fest oder ist er noch zu gestalten? - Der Arbeitgeber sollte keine arbeitsrechtlichen Umstrukturierungsprozesse ohne anwaltliche Hilfe planen und einleiten, ebenso sind die arbeitsvertraglichen Grundlagen und die Vereinbarung mit dem Betriebspartner sorgfältig vor dem Hintergrund vorzubereiten, wie eine auf diese Grundlagen gestützte zukünftige Arbeitgeberentscheidung zur Überzeugung der Arbeitsgerichte begründet werden kann. Das ist allein unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte möglich. Die kennen wir.
Für Arbeitnehmer
Im arbeitsrechtlichen Prozess hängen die zu erreichenden Ziele vom Sachverhalt ab. Was ist passiert? Was kann noch getan werden? Liegt der Sachverhalt schon fest oder ist er noch zu gestalten? Wenn der Ausspruch der Kündigung zu erwarten ist, sollte der Arbeitnehmer vorsorglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um abzuklären, was ist jetzt zu tun. Spätestens wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bereits ausgesprochen wurde, ist dieser Weg ohne weiteres Zögern zu wählen. Jetzt gilt es, wesentliche Fragen zu klären und das sind häufig nicht allein arbeitsrechtliche. Nehmen Sie Verbindung zu uns auf, um mit uns gemeinsam und professionell abzuklären, welche Handlungsoptionen in dieser persönlichen Lebenssituation für Sie bestehen.
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Familienrecht

Getrenntleben / Scheidung. Scheidungsfolgenvereinbarung sowie Eheverträge. Regelung von Unterhaltsverpflichtungen. Zugewinnverfahren.

RA Dornheim ist Fachanwalt für Familien- und Gesellschaftsrecht. Vor dem Hintergrund dieser Expertise vertritt er seit Jahren sowohl freiberufliche, als auch gewerbliche Unternehmer in allen Belangen des Familienrechts. Gerade für Unternehmer ist es von besonderer Wichtigkeit, dass neben fundierten familienrechtlichen Kenntnissen auch auf steuer- und
gesellschaftsrechtliche Erfahrungen zurückgegriffen werden kann. RA Dornheim unterstützt seine Mandanten mit der Erarbeitung individueller Eheverträge oder auch Scheidungsfolgen-vereinbarungen. Seine zusätzliche Ausbildung zum Mediator hilft dabei, kreative Lösungen im Rahmen einer Einigung zu finden.
G
Gesellschaftsrecht

Neugründung. Gesellschafterstreitigkeiten. Unternehmenskauf und –verkauf. Unternehmensnach-folgeregelungen. Umwandlungen und Fusionen.

Sie sind oder wollen im Bereich der Pflege, der Eingliederungshilfe oder einer Kinder- oder Jugendhilfeeinrichtung tätig sein? Wir helfen Ihnen, alle unternehmensrelevanten Verträge zu entwickeln und diese steuerlich zu optimieren. Im Rahmen einer Neugründung stehen wir Ihnen bei allen Fragen und Verhandlungen mit den Kostenträgern vollumfänglich zur Seite. Sie wollen Ihr Unternehmen umgestalten? Wir begleiten und gestalten Ihr individuelles Umstrukturierungsvorhaben mit Blick auf bestehende Vergütungs- und rahmenvertragliche Vereinbarungen. Sie wollen Ihr Unternehmen verkaufen oder Mitgesellschafter aufnehmen?
Wir stehen Ihnen von der Unternehmensbewertung bis hin zum Verkaufsabschluss planend und begleitend im Team mit unseren Fachanwälten für Gesellschafts-, Arbeits- und Sozialrechtrecht zur Verfügung. Bei einem ausscheidenden Gesellschafter oder im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist in Ihrem Bereich an vieles zu denken. Wir sind insbesondere darauf spezialisiert, individuelle Nachfolgeregelungen, Abfindungs- und Ausscheidensvereinbarungen zu gestalten. Aufgrund unserer jahrelangen Zusammenarbeit mit den verschiedensten Trägern können wir Ihnen bei internen Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern schnell und effektiv mit individuell erarbeiteten Lösungen zur Seite stehen.
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Ordnungsrecht / Aufsichtsrecht

Schließungs- / Untersagungsverfügung. Belegungsstop. Überprüfungen.

Wir beraten und vertreten Ihre Unternehmen / Einrichtungen bundesweit in allen Fragen des Ordnungsrecht (insbesondere Landesheimgesetze und sonstiges Ordnungsrecht) sowie dem Aufsichtsrecht (SGB VIII) außergerichtlich wie gerichtlich. Dazu gehören Fragen der Zulassung, Anforderungen des laufenden Betriebs, Befassung
mit Anordnungen und Zwangsgeldandrohungen und Festsetzungen sowie Betriebsschließungen / Untersagungsverfügungen und ggf. in diesem Zusammenhang angedrohte oder eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren.
P
Pflegerecht

Pflegesätze. Investitionskosten. Neue Wohnformen. WBVG-Verträge. Aufsichtsbehörden.

Sie betreiben einen Pflegedienst? Ein Pflegeheim? Eine Tagespflege? Sie verhandeln Pflegevergütungen? Sie kooperieren mit anderen Gesundheitsdienst-leistern?
Wir vertreten Sie im Sozialversicherungs- und im Medizinrecht. Wir beraten Sie zur Refinanzierung von Investitionen. Wichtige unternehmerische Entscheidungen begleiten wir im Team mit unseren Fachanwält*innen im Arbeitsrecht und im Gesellschaftsrecht sowie unseren Steuerberater*innen.
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Recht der sozialen Dienste

Leistungs- und Entgeltverein-barungen. Heimaufsichtsrecht. Kostenübernahmen. Gestaltung der Kostenstruktur. Betreu-ungsverträge. Zuwendungen.

Sie gründen oder betreiben ein Unternehmen der Jugend- oder der Eingliederungshilfe? Sie verhandeln Vereinbarungen mit Jugendämtern oder Trägern der Sozialhilfe? Sie benötigen eine Betriebserlaubnis?
Wir vertreten Sie im Recht der sozialen Dienste. Wichtige unternehmerische Entscheidungen begleiten wir im Team mit unseren Fachanwält*innen im Arbeitsrecht und im Gesellschaftsrecht sowie unseren Steuerberater*innen.
S
Recht der sozialen Dienste

Medizin- und Pflegestrafrecht. Vermögensdelikte wie Abrechnungsbetrug und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Urkundenfälschung. Tötungsdelikte. Körperverletzungsdelikte. Verkehrsstrafrecht.

Pflegedienste und stationäre Einrichtungen geraten immer mehr in den Fokus der Staatsanwaltschaft. Krankenkassen erheben zunehmend den Verdacht eines Abrechnungsbetruges. Patienten und deren Angehörige üben Druck über die Erstattung von Strafanzeigen aus. Im Pflege- und Arztstrafrecht kommt es immer häufiger zu Korruptionsvorwürfen, damit verbunden sind erhebliche berufliche Konsequenzen (Aberkennung der Berufsbezeichnung, bis hin zum Approbationsentzug). Da wir seit Jahren Leistungserbringer im Gesundheitswesen insbesondere auch in allen strafrechtlichen Belangen
vertreten, sind wir aufgrund unserer besonderen Expertise im Bereich der Pflege/Eingliederungshilfe, Ärzte und Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit diesen sehr individuell geprägten Verfahren auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ausgerichtet. Dies umfasst insbesondere Vorwürfe im Bereich des Abrechnungsbetruges, Kapitaldelikte sowie die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, Körperverletzungsdelikte und Sexualdelikte. Gerade im Interesse dieser Berufsgruppen ist die vorgerichtliche Klärung von besonderer Wichtigkeit.