Sein Schwerpunkt ist das Recht der Kapital- und Personengesellschaften insbesondere auch von Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen - von der Gründung über die Um- oder Restrukturierung bis zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Im Rahmen des Familienrechts ist Ove Dornheim auf die Gestaltung von Eheverträgen und familienrechtliche Verfahren spezialisiert, in denen selbständige Unternehmer involviert sind. Für beide Tätigkeiten ist sein Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge und der Unternehmensbewertung wichtig.
Seine Beratungsschwerpunkte sind die Führung und Begleitung arbeitsrechtlicher Umstrukturierungsprozesse speziell für Unternehmen des Gesundheitswesens, die Vorbereitung, Beratung und Durchführung tarifrechtlicher sowie betriebsverfassungsrechtlicher Verhandlungen sowie die Unterstützung bei der optimalen Gestaltung von Arbeitsverträgen und Vergütungs- und Beteiligungsmodellen. Insbesondere profitieren seine Mandanten von seiner langjährigen forensischen Erfahrung vor den Arbeitsgerichten. Insbesondere wenn es um Kündigungsschutz geht.
Dr. Sylvia Hacke
Mediatorin (DAA), Tätigkeitsschwerpunkt Recht der Pflege und der Gesundheit
Dr. Sylvia Hacke berät Träger im Leistungserbringungsrecht in den Bereichen des SGB V, SGB XI und SGB XII . Sie begleitet Pflegesatzverhandlungen und Schiedsstellenverfahren. Dr. Sylvia Hacke gestaltet Verträge für Heime und Wohnformen im Alter oder bei Behinderung. Sie berät und vertritt unsere Kunden auch im Verhältnis zu den Aufsichtsbehörden.
Rüdiger Meier
Tätigkeitsschwerpunkt Recht der Kinder- und Jugendhilfe
Er berät Träger im Leistungserbringungs-recht in den Bereichen des SGB VIII. Er begleitet die Verhandlung von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. Er vertritt die Träger in Schiedsstellenverfahren. Rüdiger Meier gestaltet Verträge für Heime, Betreuungsverträge und Kooperationsverträge mit öffentlichen Trägern.
Hedwig Seiffert
Fachanwältin für Sozialrecht, MBA Gesundheits- und Sozialmanagement
Sie berät seit 1997 Träger der Einglieder-ungshilfe und der Pflegeeinrichtungen im Leistungserbringungsrecht des SGB IX, SGB XI und SGB XII. Sie begleitet Einrichtungskonzepte, die Verhandlung von Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen, von Pflegesätzen und Schiedsstellenverfahren. Sie ist außerdem Ansprechpartnerin für leistungsrechtliche Fragen in diesen Bereichen.