

Jan Heinig
Jan Heinig berät Unternehmen und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im kollektiven Arbeitsrecht begleitet Jan Heinig insbesondere betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten im Sozial- und Gesundheitswesen. Im Individualarbeitsrecht berät Jan Heinig Unternehmen und Arbeitnehmer bei Vertragsgestaltungen, Zusatzabreden und Beendigungsszenarien. Aktuelle Schwerpunkte bilden das Schnittfeld zwischen medizin- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
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